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Energieaudits gemäß EDL-G
Um im Jahr
2015 wurde endlich in
Deutschland die EU EnergieEffizienz-Verordnung in nationales Recht
umgesetzt. Leider verspätet, sie sollte schon zum Juni 2014
umgesetzt sein.
Erst ab Mai 2015
standen die Werkzeuge zur Umsetzung bereit.
Die BAFA
hatte die Aufgabe erhalten, die Umsetzung der EN 16247-1 mit konkreten
Forderungen zu ergänzen, so dass daraus und der EN 162147-1 ein
Energieaudit werden kann.
Die BAFA
hat ein Merkblatt geschrieben, dass die Qualifikation der
Energieauditoren, als Grundlage zur Eintragung in die
Auditorendatenbank, darstellt.
Dann
hat die BAFA ein Merkblatt zur Umsetzung des EDL-G veröffentlicht.
Hier sind einige Details geregelt, wie z.B.
- die Anwendung eines "Stichprobenverfahrens" bei gleichartigen
Standorten, um die Anzahl gleichwertiger, zu auditierender Standorte
(Filialen) zu reduzieren.
- die Anforderungen an Gebäude (u.U. mit den Gebäudeausweis
gem. EnEV schon erledigt)
- welche Anforderungen denn nun noch an das Thema "Transport" zu
stellen sind, da die EN 16247-4 ja nicht erfüllt werden muss.
- dass zu auditierende Unternehmen mit den diversen Standorten nur 90%
(siehe SpaEfV = 95%) des Energieraums repräsentieren muss und wie
man mit die "überschüssigen" 10% Energieverbrauch" einsetzen
kann (z. B. Transport fällt aus dem Auditsystem raus oder welche
"kleineren" Standorte brauchen nicht beachtet werden?!
- dass das Energieaudit aus aktuellen, gemessenen und belegbaren Daten
bestehen soll.
- Energieverbrauchsdaten können auch durch ein anerkanntes
Schätzverfahren ermittelt werden.
... ... ...
Das Gesetz "EDL-G"
müssen alle wirtschaftlich aktiven Unternehmen erfüllen,
sogar KMU's und wenn die nur schlussendlich auf Anforderung der BAFA
nachweisen müssen, dass sie wirklich den Status eines KMU's
besitzen.
Ausgenommen sind
Organisationen, die staatliche Aufgaben erfüllen (Behörden,
Polizei, Krankenhäuser, Schulen, ...). Diese haben aber als Indiz
eine Befreiung nach § 4 Körperschafts- steuer.
Ansonsten hat die BAFA die Aufgabe, nach den 5.12.2015 (Fertigstellung
aller Energieaudit- berichte) bei 20% der Unternehmen eine Stichprobe
zu setzen. Dabei werden die Unternehmen aufgefordert, den Energieaudit-
bericht einzuschicken und den Namen des Energieauditors anzugeben.
Diese Stichprobe soll sich über die kommenden vier Jahre
erstrecken.
Da in Deutschland
aber das Gesetz zu spät veröffentlicht wurde und die BAFA
noch Zeit benötigte, um deren Spielregeln fest zu legen und zu
veröffentlichen, sind den Unternehmen in Deutschland ca 12 Monate
Zeit abhanden gekommen. D.h. dass die Politik schon den Zeitdruck
registriert hat und der BAFA angewiesen hat, "Milde " walten zulassen,
wenn sie bei den Stichproben auf Unternehmen stößt, die das
Energieaudit noch nicht umgesetzt haben - falls sie sich jetzt schnell
den Anforderungen annehmen.
Eine Geldbuße bis max. 50000€ stünde ansonsten zur Debatte
(pro Unternehmens- einheit - bei einem Konzern, der diverse rechtliche
Entitäten beherbergt, käme schell ein höherer Betrag
zusammen.
Angebot:
- Schulung für
Unternehmen, die mit internen, qualifizierten Kräften das
Thema erledigen wollen, wie soll ein Energieauit duchgeführt
werden (Zeit 3-5 Tage)
- Durchführung
eines Energieaudits gemäß Auditprozess der EN 16247-1 und
BAFA Vorgaben
Beraternummer: 206359
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