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Testate
gemäß SpaEfV
Um im Jahr 2014 beim jeweiligen
Hauptzollamt (HZA) den Antrag auf Rückerstattung vom
reduzierten Spitzensteuersatz erfolgreich zu beantragen,
benötigen Unternehmen ab dem Jahr 2013 zusätzlich ein sog.
Testat. Was ist ein Testat:
Die schriftliche Selbstverpflichtung der Geschäftsführung legt rechtlich dar, welches Mittel das Unternehmen zur Erlangung eines Testates gewählt hat:
Geschäftsführung
bestätigt in der Selbstverpflichtung diese Rahmenbedingungen auch
das sie:
Je nach gewählten
System werden Unterlagen (Bestellschreiben des EnMB, die Selbst-
Verpflichtung, Energielieferverträge nebst Anhängen,
Darstellung der Abnahmestellen, Energierechnungen, ...
Tabellen mit den Daten eingetragen) als Datenpaket (ZIP) zusammen-
gestellt und dem Zertifizierer je nach Auftrags- rahmenbedingung
(eMail-Adresse, Größe des ZIP-Containers, ...) zugeschickt. In der letzen
Rechtsvorgabe muss das Datenpaket bis zum 31.12.2013 (theoretisch,
praktisch früher) beim Zertifizierer vorliegen und er kann im
Nachgang, wenn sämtliche Unterlagen die Voraussetzungen zur
Testaterstellung erfüllen, auch in 2014 das Testat ausstellen! Da jederzeit
Änderungen bezüglich der Rechtsvorgaben von verschiedensten
Seiten (HZA, BAFIN, BMWI, BMU, ...) eingereicht werden, sollte man bei
der neuen Regierung und dann auszuhandelnden Koalitionsverhandlungen
auf "Nummer sicher" gehen, und in der noch zur Verfügung stehenden
Zeit die Unterlagen einreichen und sich eine
Eingangsbestätigung vom Zertifizierer einholen. Besser, wenn man
den Auftrag so spezifiziert hat, dass man als Auftraggeber das Testat
noch bis zum 31.12.2013 ausgehändigt haben will! |
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