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 Testate gemäß SpaEfV

Um im Jahr 2014 beim jeweiligen Hauptzollamt (HZA) den Antrag auf Rückerstattung vom reduzierten  Spitzensteuersatz  erfolgreich zu beantragen, benötigen Unternehmen ab dem Jahr 2013 zusätzlich ein sog. Testat.

Was ist ein Testat:

  • ein Dokument vom Zoll (Bafin)
  • ein Dokument, das seitens eines akkreditierten Zertifizierers bestätigt, dass das Zertifikat (ISO 50001) nachweislich von diesem Kunden erworben ist.
Im Zusammenhang mit einer Vollständig- keitserklärung (alle Standorte und alle Untermieter) wird darin nachgewiesen, dass der gesamte eigenen Energieverbrauch (100%) dargestellt wird.

Die schriftliche Selbstverpflichtung der Geschäftsführung legt rechtlich dar, welches Mittel das Unternehmen zur Erlangung eines Testates gewählt hat:
  • Zertifikat ISO 50001
oder wenn die Zertifizierung noch nicht erfolgt ist, eines der vertikalen Systeme, die die SpaEfV bietet, die als Dokumentenreview gestaltet sind:
  • für große Unternehmen die Darstellung des Normenelementes der ISO 50001 4.4.3 a)
  • für KMUS die Möglichkeit, die Tabelle 1 (Anlage 2 Satz 1) der SpaEfV auszufüllen

Geschäftsführung  bestätigt in der Selbstverpflichtung diese Rahmenbedingungen auch das sie:

  • einen Energiemanager bestellt hat, der mit der Aufgabe zum Aufbau des genannten Systems beauftragt ist.

Je nach gewählten System werden Unterlagen (Bestellschreiben des EnMB, die Selbst- Verpflichtung, Energielieferverträge nebst Anhängen, Darstellung der Abnahmestellen,  Energierechnungen, ...  Tabellen mit den Daten eingetragen) als Datenpaket (ZIP) zusammen- gestellt und dem Zertifizierer je nach Auftrags- rahmenbedingung  (eMail-Adresse, Größe des ZIP-Containers, ...) zugeschickt.

In der letzen Rechtsvorgabe muss das Datenpaket bis zum 31.12.2013 (theoretisch, praktisch früher) beim Zertifizierer vorliegen und er kann im Nachgang, wenn sämtliche Unterlagen die Voraussetzungen zur Testaterstellung erfüllen, auch in 2014 das Testat ausstellen!
Heißt das, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sein müssen und keine Korrekturen mehr notwendig sind?

Da jederzeit Änderungen bezüglich der Rechtsvorgaben von verschiedensten Seiten (HZA, BAFIN, BMWI, BMU, ...) eingereicht werden, sollte man bei der neuen Regierung und dann auszuhandelnden Koalitionsverhandlungen auf "Nummer sicher" gehen, und in der noch zur Verfügung stehenden Zeit  die Unterlagen einreichen und sich eine Eingangsbestätigung vom Zertifizierer einholen. Besser, wenn man den Auftrag so spezifiziert hat, dass man als Auftraggeber das Testat noch bis zum 31.12.2013 ausgehändigt haben will!